Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.
Die Abrechnung erfolgt nach SGB XI, SGB V und SGB 41 bis zum Höchstsatz.
Sollten die Beträge die in der jeweiligen Pflegestufe nicht ausreichen, werden die Mehrkosten direkt mit dem Kunden abgerechnet.
Alternativ werden unsere Leistungen mit allen gesetzlichen, privaten Kranken- und Pflegekassen sowie mit dem Sozialamt und anderen Kostenträgern abgerechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches und kostenloses Angebot.